Wenn du ein Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zum Schärfdienst transportieren möchtest,
gibt es einige wichtige Vorschriften zu beachten:
- Verschlossenes Behältnis: Das Messer muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden1.
Dies kann ein verschließbarer Koffer oder eine Tasche sein, die nicht einfach geöffnet werden kann. - Berechtigtes Interesse: Der Transport ist erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt,
wie zum Beispiel der Transport zum Schärfdienst2. - Verbotene Messer: Achte darauf, dass das Messer nicht zu den verbotenen Messertypen gehört,
wie z.B. Butterflymesser oder Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 cm2.
Diese Maßnahmen helfen, den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und sicherzustellen,
dass du keine rechtlichen Probleme bekommst.
Erstelle deine eigene Website mit Webador